Im Fokus meines wissenschaftlichen Interesses steht die Frage, wie das Recht zur Lösung gesellschaftlicher Probleme auf das individuelle Verhalten der ihm Unterworfenen sinnvoll und wirkungsvoll Einfluss nehmen kann. Dieser Ansatz gewinnt ausgehend von den USA in den letzten Jahren unter dem Schlagwort „behavioral turn“ in den Rechtswissenschaften an Bedeutung. In seinem Kern steht eine Betrachtung des Rechts und seiner sozialen Verflochtenheit, die sich am Individuum und an individuellen Entscheidungskonstellationen orientiert. Aus dieser Warte wird untersucht, ob eine rechtliche Regelung angemessen auf menschliche Verhaltensmuster reagiert und ob sie geeignet ist, das mit einer Norm verfolgte Regelungsziel zu erreichen. Im Rahmen meiner Forschung unternehme ich in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Ökonomie und Psychologie eigene empirische Forschungen, weil auf konkrete Rechtsfragen zugeschnittene Studien in aller Regel fehlen.