Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen. Eine empirische Analyse

von Emanuel Towfigh, Christian Traxler und Andreas Glöckner

in: Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) 2014, Heft 1, S. 8 – 27
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Nachfolgestudie: Neue Studie zu Geschlechts- und Herkunftseffekten in juristischen Examina

siehe auch: Online-Supplement: Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im erstem Examen

Reaktionen

Zusammenfassung

Bislang gibt es zu den Erfolgsfaktoren des staatlichen Teils der ersten juristischen Staatsprüfung wenig gesicherte, empirisch belastbare Erkenntnisse. Lediglich die von den Landesjustizprüfungsämtern jährlich veröffentlichten Überblicksdaten über das allgemeine Abschneiden der Kandidaten sind bekannt. Das verwundert vor allem mit Blick darauf, dass die Staatsexamina seit Jahrzehnten und in allen Bundesländern in ähnlicher Form geprüft werden, dass sie für die spätere berufliche Entwicklung von Heerscharen von Juristen große Bedeutung haben, dass sich Jahr für Jahr tausende Kandidaten dieser Prüfung unterziehen und dass es mit den privaten Repetitorien eine ganze Industrie kommerzieller Examensvorbereiter gibt. Auch aus didaktischer Sicht ist der Mangel an Evidenz unbefriedigend. Gibt es identifizierbare Faktoren, die für den Erfolg in der Examensprüfung eine Rolle spielen? Sind etwa „kluge Köpfe“ mit gutem Abitur auch die in der Staatsprüfung erfolgreicheren Juristen? Lohnt sich das Schreiben von Probeklausuren — und erwirbt man dabei fachspezifische Fähigkeiten oder wirkt der Lernfortschritt fächerübergreifend, wie sieht die Lernkurve aus? Gibt es Unterschiede zwischen den Fakultäten? Gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen, Deutschen und Ausländern?

Nachdem wir mit einem lernpsychologisch ausgerichteten Beitrag (Development of Legal Expertise, Instructional Science 41 [2013], 989) mit Hilfe eines Datensatzes aus dem Examensklausurenkurs der Universität Münster vor allem die Form der Lernfunktion fortgeschrittener Juristen anhand ihrer Ergebnisse im Klausurenkurs untersucht haben, wurden wir eingeladen, hier einen Beitrag zu veröffentlichen, der unsere Ergebnisse der juristischen Fachwelt zugänglich machen soll. In Ergänzung zu dem im vorgenannten Beitrag analysierten Datensatz untersuchen wir erstmalig auch Examensergebnisse von beim Oberlandesgericht Hamm abgelegten Prüfungen und versuchen, einige der aufgeworfenen Fragen empirisch belastbar zu beantworten.