Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach einer umfassenden Prüfung von einem »Verdachtsfall« zu einer »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung« hochgestuft.
Grundlage hierfür ist eine umfassende Analyse der Parteiaktivitäten, die in einem 1.100-seitigen Gutachten des BfV festgehalten ist. Darin heißt es, dass insbesondere das vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis der Partei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Mehr dazu finden Sie hier.
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh äußerte sich in der Hessenschau, mit besonderem Blick auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren, zur rechtlichen Einordnung der Hochstufung. Dabei betonte er u.a., dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die wehrhafte Demokratie und damit auch das Parteiverbotsverfahren vorsehe. Insofern sei es angesichts des Angriffs auf das Menschenwürdepostulat notwendig, das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD vorliegen.
Eine Einschätzung zu den Aussichten eines solchen Parteiverbotsverfahrens von Svea Alberti und Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh finden Sie hier.
Die Interviews in der Hessenschau vom 2. Mai 2025 um 16:45 Uhr und um 19:30 Uhr können Sie hier ansehen: