Am 7. November 2024 durfte Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh auf Einladung der Initiatoren des Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die »Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD« – Martina Renner (Linke), Stefan Seidler (SSW), Till Steffen (Grüne), Marco Wanderwitz (CDU) und Carmen Wegge (SPD) – an einer Informationsveranstaltung für MdB teilnehmen, gemeinsam mit dem Investigativ-Journalisten Dirk Laabs und der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Svea Alberti. Trotz Ampel-Aus waren rund 40 MdB und Mitarbeiter:innen anwesend.
Die Veranstaltung war beeindruckend: Die anwesenden MdB und Mitarbeiter:innen haben engagiert, kritisch, interessiert, kundig nachgefragt, getragen von einem ernsthaften Ringen darum, ihrer Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden, und vor allem die Verfassung zu schützen.
Die »Wanderwitz-Gruppe« ist entschlossener denn je, strahlt Energie & Optimismus aus. Angesichts der bevorstehenden Neuwahlen hört man von dort: »Jetzt erst recht!« Außerdem steht zu erwarten, dass das bevorstehende Gutachten des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das in den nächsten Wochen wohl zu einer Hochstufung der Gesamt-AfD als »gesichert rechtsextrem« führen dürfte, politischen Handlungsdruck auslösen wird — nicht nur im Bundestag, auch in der Bundesregierung. Die wehrhafte Demokratie sieht Instrumente wie das BfV vor, die Resultate seiner Arbeit müssen dann aber auch Konsequenzen nach sich ziehen; vielen Organen und Stellen kommt in der fein austarierten politischen Ordnung des Bundesrepublik beim Verfassungsschutz eine wichtige Rolle zu.
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh betonte u.a., dass
- das Verbot nicht von politischen Parteien oder Bundestag, Bundesregierung bzw. Bundesrat beschlossen wird, sondern vom »Hüter des politischen Wettbewerbs«, dem Bundesverfassungsgericht;
- die Voraussetzungen für ein Parteiverbot mE vorliegen;
- die Wehrhaftigkeit unserer Verfassung eine Entscheidung unserer politischen Gemeinschaft ist, es daher nicht ins Belieben der Verfassungsorgane gestellt ist, ob ein Parteiverbot beantragt wird;
- die Untätigkeit eines Verfassungsorgans (etwa der Regierung) eigene Untätigkeit (etwa des Bundestages) nicht zu rechtfertigen vermag;
- ein Parteiverbot nicht das Ende, sondern der Anfang der politischen Auseinandersetzung mit rechtsextremen Anschauungen ist – es stellt erst einmal wieder ein »level playing ground« her.
Jedenfalls war Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh beeindruckt von der starken interfraktionellen Arbeit (die Martina Renner als »Sternstunde« ihrer parlamentarischen Arbeit bezeichnet).
Eine Einschätzung zu den Aussichten eines Parteiverbotsverfahrens von Svea Alberti und Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh findet sich hier.