Christoph Bezemek (Hg.), Constitutionalism 2030, Oxford: Hart Publishing 2022, 219 Seiten, 109,95€, ISBN 978-1-50994-270-1
in: Zeitschrift für öffentliches Recht (ZöR) 78 (2023), 765–769
Innovation wird einer verbreiteten Systematisierung zufolge in zwei Kategorien gegliedert: inkrementell und radikal (oder disruptiv). Das ist auch hilfreich, wenn man rechtswissenschaftliche Forschung in den Blick nimmt. Die deutschsprachige Rechtswissenschaft, insbesondere die dogmatisch arbeitende, liefert in aller Regel inkrementellen Fortschritt: Ein Konzept wird verfeinert, ein Begriff geschliffen und systematisch besser eingepasst, eine Gerichtsentscheidung kritisiert, weil sie eine Rechtsprechungslinie sprengt usw.; die Erfindung eines neuen Begriffs – des „Verwaltungsakts“ etwa – oder die Entdeckung eines neuen Anspruchs ist dagegen selten geworden. Diese Konzentration auf feinsinnige, vorsichtige inkrementelle Entwicklungen der Rechtsdogmatik war in einer Welt nach dem Krieg und mit dem Ende der verheerenden Ideologien eine nachvollziehbare Entwicklung, eine erfolgreiche epistemische Strategie: Man konnte einerseits auf Bewährtes zurückgreifen – wie im Zivilrecht – und musste andererseits neu eingeführte Normen – etwa solche, die den Horror nationalsozialistischen Terrors verarbeiten und das „Nie wieder!“ sichern sollten – behutsam entwickeln. Den Herausforderungen, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend unseren Gesellschaften präsentieren – kritische, teilweise feindselige Anfragen des Populismus an die Demokratie; Klimawandel; Digitalisierung, Plattformbildung und „soziale“ Medien; Globalisierung der Wirtschaft und Entstehung internationaler Mega-Konzerne, die es nicht nur mit Kleinstaaten aufnehmen – können wir mit diesem bescheidenen Ansatz nicht mehr begegnen. Wenn es um die Zukunft von Demokratie und Rechtsstaat geht, dann braucht es radikalere Innovationen: „Wenn wir wollen, dass alles bleibt, wie es ist, dann muss sich alles verändern.“ Dafür ist die (Rechts-)Wissenschaft essenziell: Welches gesellschaftliche Subsystem soll sonst in die Zukunft denken, Alternativen und Szenarien gründlich sondieren, Risiken vorsichtig abwägen? Von der Politik, von jenen, die in der gegenwärtigen Ordnung reüssiert haben, die auch „Produkt“ dieser Ordnung sind, ist eine Weiterentwicklung eher nicht zu erwarten; abgesehen davon, dass sie so sehr mit der Bewältigung der großen und kleinen alltäglichen Krisen beschäftigt ist, dass ihr schlicht die Zeit fehlt, sich mit grundsätzlichen Fragen zu beschäftigen. Die Rechtswissenschaft muss daher viel breiter wieder den Mut fassen, solch große Fragen anzugehen, ohne in neue oder alte Ideologien zu verfallen – um Freiheit, Sicherheit und Wohlstand auch in der nächsten Epoche der Menschheitsgeschichte zu sichern.
Genau dies unternimmt der von Christoph Bezemek herausgegebene Band „Constitutionalism 2030“, und genau das macht den Band ebenso verdienstvoll wie spannend. Um das Programm nicht nur mit Worten, sondern auch eindrücklich bildlich zu beschreiben, greift Bezemek in die Vergangenheit und bedient sich für das Cover nicht nur aus ästhetischen Gründen Ambrogio Lorenzettis‘ „Allegorie der schlechten Regierung“ – was beinahe mehr über den Inhalt des Buches verrät, als der wohltuend prägnante, schnörkel- und untertitellose Titel, „Constitutionalism 2030“. Dass die Lektüre des Buches also eigentlich schon beim Betrachten des Covers beginnt, wird im ersten Satz des Vorworts deutlich, wenn der Herausgeber die Leser:innen auffordert, das Buch zunächst noch einmal zu schließen, um das Cover zu betrachten, und erst dann wieder zu öffnen. Die „Allegorie der schlechten Regierung“ ist Teil eines 1338/39 vom italienischen Maler Ambrogio Lorenzetti im alten Rathaus von Siena geschaffenen Freskos, mit welchem er die Regierenden mahnte, ihrer (Regierungs-)Verantwortung gerecht zu werden und ihnen bildlich vor Augen führte, welche Konsequenzen ein Scheitern haben wird. Neben der „Allegorie der schlechten Regierung“ zeigt es eine „Allegorie der guten Regierung“. Während die „Allegorie der guten Regierung“ neben Frieden und Großherzigkeit die Kardinaltugenden Gerechtigkeit, Mäßigung, Klugheit und Tapferkeit darstellt, bildet in der „Allegorie der schlechten Regierung“ die Tyrannei das Zentrum, umgeben von den Kardinallastern Geiz, Hochmut, und Eitelkeit, sowie Grausamkeit, Verrat, Täuschung, Wut, Zank und Krieg. Die Gerechtigkeit liegt gefesselt am Boden.
Christoph Bezemek versteht diese düstere Warnung als Aufforderung an die Wissenschaft, sich dafür einzusetzen, ein Eintreten dieser Prophezeiung zu verhindern. Mit dem hier rezensierten Buch ist ihm dies mehr als gelungen. Er hat klug ausgewählte Themen mit internationalen Autor:innen zusammengebracht, und es ist ein ausgesprochen kohärentes und in höchstem Maße lesenswertes Buch entstanden.
In seiner die Bühne für die Autor:innen bereitenden Einleitung skizziert Bezemek das Bild eines Konstitutionalismus in der Krise, welcher wie ein altes Gebäude in die Jahre gekommen und baufällig geworden ist. Als Ursachen für die Baufälligkeit macht er drei Phänomene aus, die bereits die spätere Gliederung des Werkes antizipieren: Das Fundament schwinde, die Ziegel bröckelten und es fehle an Instandhaltungsbemühungen der Verantwortlichen. Und obwohl an der Fragilität des Konstitutionalismus kein Zweifel bestehe, gebe es wenig Bemühungen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie mit dieser Fragilität umgegangen werden soll, wie sich der Konstitutionalismus entwickeln solle, wie er gestärkt werden könne. An dieser Stelle setzt der Band an. Christoph Bezemeks Auftrag an die Autor:innen lautete, zehn Jahre in die Zukunft zu blicken und Vorhersagen zu treffen, wie sich der Konstitutionalismus bis ins Jahr 2030 entwickeln werde. Verbunden wurde dieser Auftrag mit der Bitte, diese Vorhersagen in zehn Jahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen, welcher sämtliche Autor:innen nachzukommen versprochen haben.
Thematisch gliedert sich das Buch in drei Teile, die auf das zuvor skizzierte Bild des Konstitutionalismus als baufälliges Gebäude zurückgehen. Im ersten, mit „Aspects“ überschriebenen Teil, der auf das schwindende Fundament des Konstitutionalismus Bezug nimmt, werden die grundlegenden Strukturprinzipien Demokratie (Matthias Klatt), Rechtsstaat (Yaniv Roznai) und Föderalismus (Bilyana Petkova) untersucht. Der zweite Teil „Areas“ widmet sich mit den (internationalen) Menschenrechten (Andreas T. Müller), dem Internationalen Strafrecht (Stefanie Bock) und dem Welthandel (Antonios Kouroutakis) den „Bausteinen“ des Konstitutionalismus. Der dritte Teil („Actors“) schließlich widmet sich den für die Erhaltung und Pflege des Konstitutionalismus verantwortlichen Akteuren und bringt Prognosen zu Institutionen (Stefanie Egidy), politischen Parteien (Paulina Starski) und globalen politischen Bewegungen (Tomas Dumbrovsky).
Matthias Klatt sieht die größte Herausforderung für die Demokratie (S. 13) im Verlust der Diskursfähigkeit und sieht in einer Stärkung der Fähigkeit der Gesellschaft zu rationalem Diskurs einen wesentlichen Faktor der Stabilisierung der Demokratie. Er blickt zuversichtlich in die Zukunft, um die Demokratie macht er sich keine Sorgen.
In der sehr anregenden Analyse zur Rechtsstaatlichkeit in 2030 von Yaniv Roznai (S. 31), wird deutlich, dass vor allem der weltweit zu beobachtende Populismus eine große Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit darstellt. Populisten und Autokraten verschöben den Fokus des Rechtsstaats weg von seiner materiell-rechtlichen Perspektive und dem auf Demokratie und Menschenrechten gründenden Prinzip der Herrschaft des Rechts, hin zu einer im Wesentlichen auf die formellen Aspekte des Rechts abstellenden autoritären Herrschaft durch Gesetze, die instrumentalisiert würden, um eben diese autoritären politischen Ziele zu erreichen (S. 43). Gleichzeitig sieht Roznai aber vor allem in der Digitalisierung das Potenzial, die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig (positiv) zu verändern. Die Möglichkeiten der massenhaften Individualisierung durch Big Data und Künstliche Intelligenz werden seiner Auffassung nach auch vor dem Recht nicht halt machen und dazu führen, dass das Recht durch die Möglichkeit der massenhaften Individualisierung seinen Allgemeingültigkeitsanspruch zwar verlieren, gleichzeitig aber die Rechtstreue des Einzelnen gestärkt werde, wenn die Adressat:innen besser wüssten, welches Verhalten von ihnen erwartet werde. Das Kapitel ist wohl das pessimistischste des Buches – und dennoch lässt es die Leserinnen und Leser nicht resigniert zurück. Man lernt Dank der klugen und klaren Analyse des Konzepts Rechtsstaat im Gegenteil dessen Wert (wieder) schätzen und wird angeregt, sich schützend vor ihn zu stellen, seine Errungenschaften zu bewahren.
Dem Föderalismus als einem weiteren grundlegenden Element des Konstitutionalismus gibt Bilyana Petkova in ihrem Kapitel (S. 53) die Warnung mit auf den Weg, sich angesichts von Brexit, anhaltenden Diskussionen um einen „Polexit“ aber auch den Unabhängigkeitsbestrebungen Schottlands oder Kataloniens auf die konstitutiven Elemente des Föderalismus zu besinnen und Wege zu finden, wie sich diese mit den sich verändernden Rolle der Städte als den neuen Globalen Akteuren zu seiner Stärkung vereinbaren lassen.
Sich bewusst vom den Konstitutionalismus umgebenden Krisennarrativ abwendend, wählt Andreas T. Müller im ersten Kapitel des zweiten Teils zu den internationalen Menschenrechten (S. 73) ein Narrativ des Ehrgeizes, der Ambition. Er ruft dazu auf, den unausweichlichen Veränderungen proaktiv zu begegnen, offen für neue institutionelle Konfigurationen zu sein und verstärkt die politischen, ökonomischen, sozialen, demographischen und ökologischen Parameter, innerhalb derer sich die Menschenrechte entwickeln, zu berücksichtigen. Sowohl der persönliche Anwendungsbereich (Stichworte: Tierrecht, Naturrechte) als auch der Adressatenkreis (Terrorgruppen, Mafia, transnationale Konzerne, Social Media) der Menschenrechte entwickelten sich weiter; im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung sollten diese Veränderungen angenommen und engagiert für die Weiterentwicklung der Menschenrechte begleitet werden. Gerade für die Menschenrechte ist diese Perspektive wohltuend angesichts des lauten Chores der Pessimisten.
Stefanie Bocks Analyse des internationalen Strafrechts in 2030 (S. 91) sieht große Chancen für eine dezentrale, nationale Durchsetzung von internationalem Recht. Die zwei großen Herausforderungen des internationalen Strafrechts seien Überkriminalisierung – also ein ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Gebrauch des Strafrechts – einerseits und Defizite bei der Durchsetzung des Strafrechts (nationale Gerichtsbarkeit, schwacher IStGH) andererseits. Globalisierung und Digitalisierung ließen eine territoriale Ausdehnung der Jurisdiktion erwarten, internationale Verbrechen werden ihrer Prognose nach zunehmend vor nationalen Gerichten abgeurteilt werden können.
Angefochten sieht Antonios Kouroutakis den Welthandel in 2030 (S. 109) vor allem durch (neo-)nationalistische Bestrebungen einzelner Staaten, supranationale Systeme wie die WTO zu schwächen, bzw. sie konkret durch Blockade ihrer Streitschlichtungsmechanismen zu unterminieren, zu lähmen. Hier geraten Globalisierung und die nationalistischen Bestrebungen zahlreicher Staaten in einen Konflikt, den zu lösen dem Autor zufolge die größte Herausforderung der nächsten Dekade werden wird.
Den dritten Teil des Buches zu den Akteuren des Konstitutionalismus eröffnet Stefanie Egidys Kapitel zu den Institutionen im Jahr 2030 (S. 129). Es setzt sich methodisch von den anderen Kapiteln des Bandes ab, denn es ist als methodenstreng durchgeführte, sog. Foresight-Studie angelegt: einer Forschungsmethode, die darauf gerichtet ist, langfristige zukünftige Entwicklungen und ihre Auswirkungen in einer methodisch-systematischen Art und Weise zu verstehen und zu prognostizieren. In einer solchen Studie werden Expert:innen verschiedener Fachrichtungen mit wichtigen Stakeholdern und Bürger:innen zusammengebracht, um sich aus den unterschiedlichsten Perspektiven mit einer Zukunftsfrage auseinanderzusetzen und im Ergebnis mögliche (politische) Reaktionen und Strategien vorzuschlagen. Öffentliche Institutionen und Unternehmen nutzen diese Methode insbesondere zur Identifizierung und Vorbereitung von Transformationsprozessen. Somit ist sie hervorragend geeignet, einen Blick auf Institutionen im Jahr 2030 zu werfen – und Stefanie Egidiy identifiziert mit ihrer Hilfe die Notwendigkeit eines resilienten Institutionendesigns als den Schlüssel für ihre Zukunftsfähigkeit. Es zeichne sich dadurch aus, dass es die Möglichkeiten der Digitalisierung nutze, der fundamentalen Rolle, die Informationen und Daten für Institutionen spielen gerecht werde und diese im Rahmen empirisch fundierter Entscheidungsfindung oder bei experimenteller Gesetzgebung nutze. Der Beitrag nutzt eine höchst innovative Methode, um äußerst erhellende Einsichten hervorzubringen – vorbildlich für sich an den ernsten Nöten unserer Zeit abarbeitenden Rechtswissenschaft.
Paulina Starskis Beitrag zu den politischen Parteien (S. 157) zeichnet sich dadurch aus, dass es ihr überzeugend gelingt, die Antagonismen, die die Rolle und das Wirken politischer Parteien in der Gegenwart bestimmen für eine konstruktive Vision der Parteien in 2030 fruchtbar zu machen, die nicht lediglich das Narrativ der zwar fehlerbehafteten aber letztlich alternativlosen politischen Parteien fortspinnt, sondern Parteien als einen sich vor allem in der innerparteilichen Organisation verändernden, europäisierten Akteur neben anderen institutionalisierten politischen Akteuren versteht. Ihr gelingt ein zukunftsweisender Beitrag zur rechts- und politikwissenschaftlichen Literatur (die sich nur zögerlich grundlegenden Fragen der Zukunft des Parteienstaates zuwendet), indem sie mit innovativen Denkanstößen dazu anregt, über die Weiterentwicklung des Parteienwesens nachzusinnen und zu forschen.
Als solche, die politischen Parteien ergänzenden Akteure versteht Tomas Dumbrovsky (S. 185) politische Bewegungen. Sie seien häufig geprägt von einer Abkehr vom Konzept der universellen Rechte, einem Hauptelement des Konstitutionalismus, und der Zuwendung zu einer (begrenzten) kollektiven Identität, die häufig auf Nationalismus und Sektierertum beruhe. Hiermit könne der Konstitutionalismus in seiner „klassischen“ Form nur schwer umgehen. Es bedürfe einer Transformation zu einem politischeren und gemeinschaftlicheren Ansatz des Konstitutionalismus (Anklänge an das, was in den USA gern als „Consociationalism“ bezeichnet wird), um auch dieses Spektrum relevanter institutioneller Akteure des öffentlichen Diskurses zu erfassen und zu integrieren.
Es ist für die Leser:innen ein großer Gewinn, dass die Autor:innen die Herausforderung annahmen, mit den verschieden Elementen des Konstitutionalismus solche Konzepte und Institutionen visionär zu betrachten, die im Grunde bekannt und bewährt und seit Jahrzehnten ausführlich Gegenstand rechts- und politikwissenschaftlicher Analysen sind. Sich von etablierten Perspektiven zu lösen und den Blick nach vorn zu richten ist eine schwierige Aufgabe; nicht nur, weil sich die Autorinnen und Autoren angreifbar machen für wohlfeile Kritik der vermeintlichen „Bewahrer“. Diese Herausforderung wird im vorliegenden Band nicht nur angenommen, sondern ganz überwiegend bravourös gemeistert. Dass der Herausgeber ihnen dabei jegliche Freiheiten bezüglich Inhalts, Schwerpunktsetzung und methodischer Herangehensweise an ihr Thema ließ, ist ein Glücksfall für den Band. So ist eine vielfältige Zusammenstellung von Zukunftsvisionen gelungen, die die ganze Bandbreite möglicher Entwicklungen aufzeigt und das Buch zu einer ausgesprochen anregenden Lektüre werden lässt. Populismus, Klimawandel, Digitalisierung und Globalisierung ziehen sich dabei wie ein roter Faden als Auslöser und Motor für notwendigen Wandel durch die Beiträge und verdeutlichen, dass diese größten Herausforderungen der Gesellschaft auch dem Konstitutionalismus ihren Stempel aufdrücken. Nur vereinzelt wünscht man sich mehr „Mut zur Vision“, etwa beim Kapitel von Matthias Klatt, das sehr stark in der Gegenwart verhaftet bleibt und dem eine echte Vision für die Demokratie in 2030 fehlt, oder bei Antonios Kouroutakis und seinen Überlegungen zum Welthandel in 2030.
Wen die Sorge vor einem allzu düsteren Bild der nahen und ferneren Zukunft zögern lässt, dieses Werk in die Hand zu nehmen, sei an dieser Stelle versprochen, dass es sich keineswegs in Schwarzmalerei ergeht, sondern aller besorgniserregenden Entwicklungen und Krisen zum Trotz aufzeigt, über wie viel Potential der Konstitutionalismus verfügt, diese zu überwinden und sich konstruktiv den wandelnden Umständen anzupassen, ohne seine Essentialia zu verlieren.
Nicht nur die Autor:innen sollten in 2030 ihre Vorhersagen erneut in die Hand nehmen, auch den Leser:innen sei die Wiedervorlage des Bandes in 2030 angeraten. Hoffen wir alle, dass der Nachfolgeband in 2030 es verdient, mit der „Allegorie der guten Regierung“ illustriert zu werden.
Emanuel V. Towfigh