Benedikt Surmann bei der 66. Jungen Tagung Öffentliches Recht

Vom 20. bis 22. Mai 2026 fand in Göttingen die 66. Junge Tagung Öffentliches Recht statt, die in diesem Jahr unter dem Thema »Recht und Gericht« stand. Eröffnet wurde die Tagung am Abend des 20. Mai im Alten Rathaus mit Grußworten des Tagungsteams und des Studiendekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, Prof. Dr. Alexander Baur. Den inhaltlichen Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion zu den »Möglichkeiten und Grenzen der dritten Gewalt« mit Prof. Dr. Doris König, RiBVerfG a.D., Matthias Meyer (Soziologe) und Carla Reemtsma (Friday for Future).

Die Tagung bot in insgesamt sechs Panels vielfältige Perspektiven auf das Verhältnis von Recht und Gericht. Diskutiert wurden unter anderem methodische Fragen gerichtlicher Praxis, die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit, richterliche Rechtsfortbildung, gerichtliche Kontrolle im Mehrebenensystem sowie Fragen resilienter Justiz. Begleitet wurde das wissenschaftliche Programm von Arbeitskreisen, Stadtführungen und weiteren Formaten des Austauschs, die Gelegenheit zur Vernetzung und zum Kennenlernen der Stadt Göttingen boten. Abgerundet mit einem regionalen Abend und einer Abschlussveranstaltung trugen zu einer offenen und lebendigen Tagungsatmosphäre bei.

Im Rahmen des ersten Panels »Methodische Zugänge zu den Gerichten« hielt Benedikt Surmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center for Diversity in Law, einen Vortrag zur Richterschaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Die „neuen“ Hüter von Recht und Ordnung – Ein empirischer Blick auf die Richterbank. Grundlage des Vortrags ist eine laufende Umfrage unter mittlerweile über 800 Richter:innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Studie knüpft an die Richtersoziologie der 1970er Jahre an – insbesondere an die Debatten um »Klassenjustiz« – und verfolgt das Ziel, ein aktuelleres und differenzierteres Bild der Richterschaft zu zeichnen. Im Mittelpunkt des Beitrags stand dabei die Auseinandersetzung mit dem auf Wolfgang Kaupen und The Rasehorn zurückgehenden Topos des Justizjuristen als »katholisches Beamtenkind vom Lande« und dessen heutiger Aussagekraft.

Die Tagung war von einem regen fachlichen Austausch, zahlreichen anregenden Vorträgen und vielfältigen Perspektiven auf die Rolle von Gerichten geprägt. Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg war mit insgesamt vier Teilnehmer:innen vertreten. Die Beiträge der Tagung werden in einem Tagungsband veröffentlicht. Zum Tagungsprogrammhttps://www.uni-goettingen.de/de/702795.html.