Syllabus bedeutet so viel wie Register, Verzeichnis, Aufzählung, Auszug, Zusammenfassung. Im universitären Kontext wird der Begriff Syllabus verwendet, um die Übersicht über einen Kurs, eine Veranstaltung oder ein Studienmoduls zu bezeichnen. Neben einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung, enthält er vor allem eine Literaturliste mit Material, das für die Lehrveranstaltung zu studieren ist, in der Regel auf die einzelnen Unterrichtseinheiten bzw. Termine aufgeteilt. Daneben kann er Hinweise zu Lernzielen, Methoden, Didaktik usw. enthalten. In der Rechtssprache wird der Begriff Syllabus auch als Synonym für “Tatbestand” verwendet und damit die zusammenfassende Darstellung eines Falles, die einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung vorangestellt wird. Sie enthält eine Sachverhaltsschilderung mit Fakten und Positionen der Beteiligten.
Hier überschreibt er schlicht eine Sammlung aus meiner Sicht interessanter Texte, gleichsam (m)eine private Leseliste.