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Prof. Dr. iur. Emanuel V. Towfigh

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik — EBS Law School
Distinguished Scholar in Residence — Peking University School of Transnational Law
Max Planck Fellow — Max-Planck-Gesellschaft (MPIL Heidelberg)

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Lehrvideos

Beginnend mit dem Spring Term 2019 wird die Veranstaltung „Grundrechte und Verfassungsprozessrecht“ im Staatsexamens-Programm (Erste Juristische Prüfung) der EBS Law School in einem an die kompetenzorientierte Lehre (CORE) angelehnten Konzept unterrichtet.

(1) Für jede der zehn Studienwochen gibt es auf einer Übersicht festgehaltene Lernziele, die den Studierenden einen Überblick über die Materie geben und die so formuliert sind, dass die Studierenden am Ende jeder Studienwoche eigenständig überprüfen können, ob sie diese Lernziele erreicht haben.

(2) Den Studierenden werden wöchentlich Videos von ca. sechs bis 30 Minuten Länge zur Verfügung gestellt, die sie zur Vorbereitung der Präsenzveranstaltung schauen — insgesamt 67 Videos für 10 Wochen (Streaming im MP4/HTML5-Format unter Verwendung des für die Hochschuldidaktik entwickelten H5P-Frameworks). Es gibt drei Typen von Videos: a) Grundlagenvideos zur allgemeinen Grundrechtsdogmatik und zum Verfassungsprozessrecht – b) Videos zur Dogmatik einzelner Grundrechte – c) Videos zu zentralen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Diese Videos vermitteln ein Überblickswissen zu den jeweiligen Themen, das sodann in der Präsenzveranstaltung vertieft und dessen Anwendung in den Arbeitsgemeinschaften eingeübt wird.

(3) Parallel erhalten die Studierenden ein Vorlesungsskript (mit weiteren Literaturhinweisen insbesondere auf die entsprechenden Passagen der einschlägigen Lehrbücher), so dass sie die Inhalte der Videos auch auf dem Papier mitverfolgen und sich dort unmittelbar Notizen machen können.

(4) In der Präsenzveranstaltung werden zunächst Verständnisfragen erörtert und es findet im Dialog eine erste Lernzielkontrolle statt: Sind die Inhalte der Videos im Wesentlichen verstanden, sind Querverbindungen bewusst geworden, ist den Studierenden klar, wie sie dieses Wissen in der Falllösung einsetzen und anwenden müssen? Für die zur Anwendung des Stoffs unerlässliche kritische Reflexion des Stands der Grundrechtsdogmatik werden deren Entwicklungsverläufe historisch nachgezeichnet und politisch kontextualisiert. Ferner werden aktuelle Entwicklungen in der Grundrechtsdogmatik (insbesondere auch aktuelle Rechtsprechung) ebenso wie tagesaktuelle Fälle erörtert. In kleinen Peer-Teaching Vorträgen vertiefen die Studierenden ihr durch die Videos erworbenes Überblickswissen. Rollenspiele sensibilisieren für grundrechtsspezifische Konfliktlagen und für die politische Dimension der Grundrechte.

(5) Die Arbeitsgemeinschaft wiederholen jeweils nach den Präsenzveranstaltungen die in der jeweiligen Woche behandelten Themen und übt ein, wie die Inhalte praktisch in Falllösungen umzusetzen sind. Sie ist der entscheidende „Transmissionsriemen“, der die Studierenden befähigt, das verinnerlichte Wissen auch praktisch anzuwenden.

(6) In der Selbstlerngruppe bereiten die Studierenden die Inhalte der Woche nach und arbeiten an kleinen Aufgaben: sie bereiten die in den Arbeitsgemeinschaften zu besprechenden Fälle kursorisch vor oder entwerfen kleine Peer-Teaching-Präsentationen zur Vorstellung in der Präsenzveranstaltung. Die Selbstlerngruppe bereitet auf entsprechende Lernformen vor, die sich zur Vorbereitung unmittelbar vor dem ersten Examen bewährt haben.

Alle sechs „Module“ oder Bestandteile des Lehr- und Lernkonzepts sind eng miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt. Sie gewährleisten eine exzellente Vorbereitung auf das juristische Staatsexamen.

Mittwoch, 24. April 2019

Deutschlandweit erster Schwerpunktbereich zum »Recht der Digitalisierung«

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Grundrechte: Begleitskript gesamt

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Grundrechte: Woche 10

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Grundrechte: Woche 9

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Grundrechte: Woche 8

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Grundrechte: Woche 7

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Grundrechte: Woche 6

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Vorlesungsunterlagen: Öffentliches Recht als Steuerungsinstrument für die Digitalisierung

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Grundrechte: Woche 5

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Grundrechte: Woche 4

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Grundrechte: Woche 3

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Wiederholung: Meinungsfreiheit und mittelbare Drittwirkung

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Wiederholung: Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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Grundrechte: Woche 2

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Grundrechte: Woche 1

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Grundrechte: Grundlagenvideos

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Einführungsvideo Konzept „Blended Learning“

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Bevorstehende Veranstaltungen

Mai
28
Mi.
18:15 Vortrag von Alexander Gleixner z... @ EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Vortrag von Alexander Gleixner z... @ EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Mai 28 um 18:15 – 19:45
Vortrag von Alexander Gleixner zum »Anspruch auf diskriminierungsfreie Verwaltungsverfahrensgestaltung« an der EBS Law School @ EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Alexander Gleixner ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. In seiner Dissertation befasst er sich mit Gleichheit[...]
Juni
9
Mo.
12:00 Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. ... @ Die Mainzer Zitadelle
Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. ... @ Die Mainzer Zitadelle
Juni 9 um 12:00 – 13:30
Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh beim OPEN OHR Festival 2025 @ Die Mainzer Zitadelle
Das 51. Festival mit dem Thema »Lauter! Demokrat:innen« findet an Pfingsten statt und zieht jährlich etwa 11.000 Besucher:innen aus ganz Deutschland an. Geplant ist eine Podiumsdiskussion mit dem Titel: »Parteiverbote – Schutz oder Gefährdung der[...]
Juli
28
Mo.
ganztägig ICON-S Annual Conference 2025 @ University of Brasília (UnB)
ICON-S Annual Conference 2025 @ University of Brasília (UnB)
Juli 28 – Juli 30 ganztägig
ICON-S Annual Conference 2025 @ University of Brasília (UnB)
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh wird an der Jahrestagung der International Society of Public Law teilnehmen. Die Veranstaltung trägt den Titel »At the Crossroads of Public Law: Equality, Climate Emergency, and Democracy in the Digital[...]
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