Deutschlandweit erster Schwerpunktbereich zum »Recht der Digitalisierung«

Quelle: EBS-Pressemitteilung

Dazu in der Presse:

Digitale Technologien verändern den Arbeitsalltag von Juristen: Viele Routineaufgaben können Computer oder Künstliche Intelligenz erledigen. So entstehen neue Geschäftsmodelle und die Effizienz wird erhöht. Diese Veränderungen stellen auch die juristische Ausbildung vor neue Herausforderungen. Die EBS Universität für Wirtschaft und Recht begegnet diesen mit dem neuen Schwerpunktbereich „Recht der Digitalisierung“. Als deutschlandweit erste juristische Fakultät macht die EBS Law School das Thema der Auswirkungen der Digitalisierung auf das Recht zum Teil der Examensnote.

„An der EBS Law School machen wir uns in einem umfassenden und aufwendigen Prozess Gedanken über die Zukunft der Juristenausbildung“, so Prof. Dr. iur. Emanuel V. Towfigh, Dekan der Fakultät. „Ein wichtiger Teil davon ist der Umgang des Rechts mit der Digitalisierung. So spielt etwa ‚Legal Tech‘ in Kanzleien und Unternehmen schon heute eine maßgebliche Rolle, während die Ausbildung sich dem Thema nicht widmet. Dem wollen wir mit unserem neuen Schwerpunktbereich entgegenwirken: Die Studierenden sollen fit gemacht werden für die Bereiche, mit denen sie in ihrem Berufsleben unweigerlich zu tun haben werden.“

Da die Digitalisierung nicht vor den Grenzen der juristischen Fachsäulen halt macht. Im neuen Schwerpunktbereich finden daher Vorlesungen mit Digitalisierungsbezug im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht statt. Im Einführungsmodul werden die Auswirkungen aufgezeigt, welche die Digitalisierung auf Gebiete wie den Grundrechtsschutz oder auf den Gerichtsalltag hat. Im Spezialisierungsmodul widmet sich der neue Schwerpunkt aktuellen Entwicklungen in verschiedensten Bereichen, so geht es etwa um die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, Datenschutzrecht und neue Technologien, Blockchain und Recht, Digitalisierung und Finance, sowie die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf das Recht. Eine Ringvorlesung behandelt weiterhin aktuelle Forschungsthemen der EBS Law School, so etwa die strafrechtlichen Auswirkungen des Autonomen Fahrens.

Bereits seit Januar nehmen Studierende in den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs teil. Da in Hessen die Inhalte der Ersten Prüfung (sog. „Erstes Staatsexamen“) zu 70 Prozent vom Hessischen Justizministerium und zu 30 Prozent von den Hochschulen festgelegt werden, ist die EBS Universität die erste Hochschule deutschlandweit, die Legal-Technology-Inhalte zum Teil der Examensnote macht.

Um das Thema auch auf Forschungsebene zu besetzen, gibt es an der EBS Law School zudem das Legal Innovation Lab. Ziel ist es, Studierenden durch regelmäßige Impulsvorträge, Meet-Ups sowie Arbeitsgruppen das nötige Rüstzeug mitzugeben und eine Plattform zu bieten, um sich in unserer innovationsgetriebenen Welt erfolgreich zu positionieren.

Weitere Informationen zum Jura-Studium an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht hier.