Am 3. Juli 2025 wurde Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh von der Journalistin Marion Mück-Raab für die Wissenschaftssendung »NANO« (3sat/ZDF) interviewt. Gegenstand des Gesprächs war die Frage: „Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen hätte ein Verbot der AfD durch das Bundesverfassungsgericht?“
Prof. Towfigh erläuterte, dass ein Verbot der AfD erhebliche praktische Auswirkungen hätte: Die AfD müsste alle Geschäftsstellen schließen, ihre Kommunikation einstellen, Werbematerial würde eingezogen, Arbeitsverträge beendet. Das Bundesverfassungsgericht könne auch anordnen, dass das Parteivermögen eingezogen wird. Jede politische Betätigung unter neuem Namen – über eine Ersatzorganisation – wäre ebenfalls untersagt. Die Partei würde außerdem unmittelbar alle Mandate verlieren: Bei Direktmandaten habe das Neuwahlen in den betroffenen Wahlkreisen zur Folge (das wäre bei der AfD in 42 Wahlkreisen der Fall); Plätze, die durch Landeslisten besetz wurden, würden ersatzlos gestrichen (das würde 110 Bundestagssitze betreffen, die entfallen würden, der Bundestag würde also deutlich verkleinert, die relativen Kräfte verschöben sich). Auch parteinahe Strukturen könnten betroffen sein, wenn eine enge ideologische und personelle Verbindung besteht. Rechtsmittel gegen die Parteiverbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es nicht.
Der Beitrag wurde am 8. September 2025 in der Sendung »NANO« auf 3sat ausgestrahlt. Das ganze Interview finden Sie
(ab Minute 11:11).