Vortrag von Iris Canor an der EBS Law School

Am 15. Oktober 2025 hielt Iris Canor, Co-Head des Center for Diversity in Law, an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht einen Vortrag zum Thema »Equality before the law – Article 20 of the EU Charter of Fundamental Rights«. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der Diversity & Refugee Law Clinic statt.

Viele Rechtssysteme kennen keinen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, sondern einen Nichtdiskriminierungsgrundsatz, der auf vorab festgelegten Kategorien basiert. So heißt es beispielsweise in Artikel 21 der Charta der Grundrechte: »Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ist verboten.« Einige Rechtssysteme, wie beispielsweise das der EU, enthalten jedoch eine allgemeine Gleichstellungsbestimmung. Artikel 20 der Charta der Grundrechte besagt: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.« Rechtssysteme, die eine solche Bestimmung enthalten, haben oft Schwierigkeiten, deren genaue Bedeutung zu definieren. Solche Bestimmungen spielen in den Rechtssystemen, zu denen sie gehören, oft nur eine marginale Rolle. Entgegen der landläufigen Meinung wird dieser Vortrag die zentrale Rolle von Artikel 20 für die Gestaltung der europäischen Gesellschaft aufzeigen. Insbesondere wird dargelegt, wie Artikel 20 die Integration von Drittstaatsangehörigen in die europäische Gesellschaft erleichtert.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Studierenden der EBS Universität die Gelegenheit, Fragen zu stellen, und ließen den Abend bei einem kleinen Buffet ausklingen.