Niklas Weyl, M. A. – Extraterritoriale Grundrechtsgeltung

Niklas Weyl hat Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden und an der Case Western Reserve University of Cleveland (USA) studiert. Sein rechtswissenschaftliches Studium (Schwerpunkt: Recht der Digitalisierung) schloss er 2021 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Im selben Jahr erlangte er darüber hinaus einen wirtschaftswissenschaftlichen Master (Thema der Masterarbeit: Ökonomische und rechtliche Konsequenzen des Klimawandels unter besonderer Berücksichtigung des Klimaschutz-Beschlusses des BVerfG).

Seit Januar 2022 promoviert Niklas Weyl unter Betreuung von Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh. Im Rahmen seiner Dissertation setzt sich Niklas Weyl mit der extraterritorialen Grundrechtsgeltung – also der Frage, inwiefern die deutsche Staatsgewalt auch bei Handlungen mit Auslandsbezug an die Grundrechte gebunden ist – insbesondere im Kontext des Klimawandels auseinander. In seiner Arbeit untersucht er unter Einbezug rechtsphilosophischer Erwägungen zunächst, ob der bloß zufällige Umstand der Abstammung beziehungsweise des Geburtsortes weiterhin das maßgebliche Kriterium für den Umfang des grund- und menschenrechtlichen Schutzes sein kann. Anknüpfend an diese Überlegungen und unter Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung diskutiert er, ob die globale Dimension des Klimawandels ein neues Verständnis der extraterritorialen Geltung der Grund- und Menschenrechte erforderlich macht.