Seit jeher ist die deutsche Rechtswissenschaft im Wesentlichen in die Fachsäulen des Zivilrechts, Strafrechts sowie öffentlichen Rechts dreigeteilt, was sich vor allem an dem strukturellen Aufbau des juristischen Studiums zeigt. Jedes Rechtsgebiet hat seine Dogmatik, Rechtsprinzipien und Argumentationstopoi immer weiter ausdifferenziert. Insofern könnte man meinen, die Fachsäulen stünden vollkommen unverbunden nebeneinander.
Diesem Eindruck der weitgehenden Autonomie der drei Fachsäulen stellte die Tagung „Intradisziplinäre Rechtsvergleichung“ an der Ruhr-Universität Bochum die These einer wechselseitigen Verbundenheit der Teilrechtsgebiete gegenüber. Vom 23. bis 24. Juni 2022 unternahm die Tagung das Projekt einer intradisziplinären Rechtsvergleichung zwischen den drei Teilrechtsgebieten des Zivilrechts, Strafrechts sowie öffentlichen Rechts. Nach Impulsvorträgen der Gastgeber Prof. Dr. Julian Krüper, Prof. Dr. Ingke Goeckenjan und Prof. Dr. Fabian Klinck diskutierten eingeladene Professoreninnen, Doktorandinnen sowie Praktiker*innen über gemeinsame Grundstrukturen und den potenziellen Erkenntnisgewinnen durch intradisziplinäre Rechtsvergleichung.
Mit intradisziplinärer Forschung beschäftigt sich unser Lehrstuhl vor allem mit Blick auf die Themenfelder Kooperation, Korporation sowie allgemeines Körperschaftsrecht, indem öffentlich-rechtliche Körperschaften mit privatrechtlichen Körperschaften verglichen werden. In diesen Forschungsbereich fällt auch das Dissertationsthema unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters Jan Zepf, der den Lehrstuhl an der Tagung „Intradisziplinäre Rechtsvergleichung“ repräsentierte.
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